Kreis und Land muss bei Kostenübernahme in die Pflicht genommen werden Klage könnte einzige Lösung sein -
Im September hatte die Bürgerliste bereits bemängelt, dass ein Umbau des Londorfer Bürgersaals zur Kindertagesstätte zwar als kurzfristige Lösung seitens der Verwaltung gedacht war, man jedoch auch darüber diskutierte, diesen zu einer langfristigen Lösung umzuwidmen. Aufgrund der schlechten finanziellen Situation der Gemeinde ist davon auszugehen, dass ein Rückbau wohl nicht mehr durchgeführt werden würde. Dies wurde von der Bürgerliste eher kritisch gesehen. Nun lagen in der letzten Gemeindevertretersitzung Anfang November neue Zahlen auf dem Tisch: ca. 2 Mio. Euro soll ein Neubau in Modulbauweise inklusive Bau der Außenfläche und Möblierung kosten. Um den kurzfristigen Bedarf zu decken, könnten Container als Übergangslösung dienen.
Ich begrüße die Entscheidung für einen Neubau in Geilshausen, da dies die einzig sinnvolle Lösung für mich ist. In Geilshausen entsteht zurzeit ein neues Neubaugebiet, und hier ist im Gesamtkonzept immer zu berücksichtigen, dass die Gemeinde bei einer Weiterentwicklung eines Ortsteils auch etwas für die Infrastruktur tun muss. Die Kinderbetreuung ist hier nun mal auch eine Pflichtaufgabe so der Vorsitzende Christoph Nachtigall.
Bezüglich der Kosten wird hier jedoch noch intensiv diskutiert. Aufgrund mangels an finanziellen Mitteln muss die Gemeinde womöglich für den Neubau einen Kredit aufnehmen. Seitens der Verwaltung gibt es außerdem Hinweise, dass die Gemeinde keine finanziellen Mittel für die laufenden Betriebskosten hat und dies allein nur durch Grundsteuer-Erhöhungen finanzieren kann. Für einen zweigruppigen Kindergarten schätzt der derzeitige Betreiber die jährlichen Betriebskosten auf 400.000 EUR. Die Kopf-Pauschale, die das Land Hessen hier zahlt, reicht im Falle von Rabenau leider nicht aus, um die laufenden Kosten zu decken. Gesetzlich steht jedem Kind ein Kita-Platz zu, der sogar einklagbar ist. Es kann...
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